07 Nov 2023 von lbik

Österreich und die Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943 – Symposium zum 80. Jahrestag

Anlässlich des 80. Jahrestages der Moskauer Erklärung hielt Peter Ruggenthaler am Juridicum der Universität Wien seinen Vortrag: „Abriss über die (sowjetische) Vorgeschichte“.

Zum 80. Jahrestag fand am Juridicum der Universität Wien eine Konferenz mit 18 Vorträgen von Historikern und Juristen statt. Im Fokus standen die Implikationen der Moskauer Erklärung und die sich daraus resultierende politische und gesellschaftliche Dynamik für Österreich bis in die 2000er Jahre.

Unter den Vortragenden befand sich der stellvertretende Institutsleiter am Ludwig Boltzmann Institut für Kriegsfolgenforschung Peter Ruggenthaler:
Für die Sowjetunion war infolge des Hitler-Stalin-Pakts zunächst eine protestierende Haltung gegen den „Anschluss“ von 1938 obsolet, Schweigen das Gebot der Stunde. Doch ab 1941 setzte sich Stalin für die Wiedererrichtung eines österreichischen Staats in den Grenzen von 1937 nach Kriegsende ein. Es ging ihm vor allem um die Abtrennung von Deutschland, dessen Wiedererstarken nach Kriegsende um jeden Preis verhindert werden sollte. Insofern war die sowjetische Nachkriegsplanung für Österreich stringent. Man hielt Österreich als Kleinstaat für wirtschaftlich überlebensfähig, neue Grenzziehungen oder gar eine Donaukonföderation standen nicht zur Debatte. Stalin dekretierte die Terminologie „österreichischer Staat“, nicht „Volk“. Völker seien für die Politik ihrer Führung nicht verantwortlich, von einem Staat hingegen könne man Entschädigungen (Reparationen) verlangen.

Tagungsprogramm
a. Artikel in „Die Presse“, 4. November 2023